20.06.2014
Daß Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) den gewählten Abgeordneten der NPD den kommunalrechtlich vorgeschriebenen Handschlag bei der Verpflichtung als Stadtrat verweigerte, wird ein juristisches Nachspiel haben. Es läßt zudem jene Frau, die in ihrer Funktion ganz Eisenach repräsentieren soll, in einem zweifelhaften Licht erscheinen.
„In der Thüringer Kommunalordnung ist unmißverständlich geregelt, daß die Oberbürgermeisterin alle Stadträte per Handschlag verpflichten muß. Diesen Handschlag hat sie den drei Stadtratsabgeordneten von der NPD verwehrt, was aus unserer und der Sicht von verschiedenen Juristen eine Beleidigung im Sinne von §185 StGB und eine Formalbeleidigung nach §192 StGB darstellt. Deshalb erstatten wir heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Meiningen, die ihrerseits die Ermittlungen aufnehmen wird, und stellen Strafantrag. Der Handschlag ist ein formeller Akt und kein Ausdruck von Freundschaft oder Sympathie. Frau Wolf hätte hier als Oberbürgermeisterin über den Dingen stehen müssen, bewies aber erneut, daß sie ihres Amtes nicht würdig ist. Denn als Oberbürgermeisterin der Wartburgstadt ist sie nicht nur Repräsentantin der Linkspartei-Wählerschaft, sondern aller Eisenacher. Ich werde zudem heute Klage einreichen, um auch verwaltungsgerichtlich feststellen zu lassen, daß Frau Wolf rechtswidrig handelte. Die Frau muß ihre Grenzen aufgezeigt bekommen und sollte im Sinne von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, und auch um dem Wählerwillen Genüge zu tun, derartige Spielchen künftig unterlassen“, sagte NPD-Stadtrat Patrick Wieschke heute in Eisenach.
Voraussichtlich wird dies nicht der einzige Fall bleiben, bei dem die NPD im Stadtrat dem Recht zum Sieg verhelfen muß. Bereits in der gestrigen Sitzung rügte Wieschke die Besetzung verschiedener Ausschüsse, weil diese nach Auffassung von Kommunal- und Verfassungsrechtlern durch ihre Größe keine Gewähr bieten, auch in diesen Gremien die gebotene Spiegelbildlichkeit des Parlamentes herzustellen. Erst kürzlich urteilte ein Oberverwaltungsgericht sinngemäß, daß es nur dann hinzunehmen sei, daß Parteien und Wählervereinigungen keine Sitze in einem Ausschuß zugesprochen werden, wenn die Ausschüsse i.d.R. ein Viertel der Mitglieder des Rates beinhalten. In Eisenach beträgt aber die Größe der Fachausschüsse gerade mal ein Sechstel aller Stadtratsmitglieder. Die Ausschußgröße ist nur beim Haupt- und Finanzausschuß gesetzlich festgelegt.
„Die von Frau Wolf vorgelegte Geschäftsordnung hält juristischen, hier besonders verfassungs- und kommunalrechtlich gebotenen Normen, in einigen Teilen nicht stand. Im Sinne der Stadtkasse und des Rechts werde ich mich dafür einsetzen, daß dies vor der nächsten Einbringung geheilt wird“, sagte Wieschke abschließend.
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