18.01.2017
Das Bundes“-verfassungs-„gericht hat gestern festgestellt, dass es sich bei der NPD um eine „verfassungsfeindliche“ Partei handele. In diesem Zusammenhang möchte ich das Grundgesetz selbst zu Wort kommen lassen. In Artikel 146 heißt es: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Denn eigentlich war dieses sogenannte Grundgesetz nur als Übergangslösung bis zur Wiedervereinigung mit dem mitteldeutschen Teil Deutschlands vorgesehen. Nach dieser sollte eigentlich eine vom Volk bestimmte Verfassung in Kraft treten. Das hat man leider geflissentlich „versäumt“. Das möchte ich hier nicht weiter kommentieren. Feststellen möchte ich aber, dass es sich daher beim Grundgesetz nicht um eine reguläre Verfassung im eigentlichen Sinne handelt. Ergo können wir auch nicht „verfassungsfeindlich“ sein. Das Prädikat tragen wir aber schon lange. Dabei sind es die Antragsteller selbst, welche im Übrigen auch die Richter des Bundesverfassungsgerichtes bestimmen, welche fortlaufend gegen ihre „Verfassung“ verstoßen. Darin heißt es ja u.a., dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht (Art.20).
Dabei geht in diesem Land alle Macht von Parteien, Konzernen, Lobbyisten und Medien aus. Von grundgesetzlich garantierter Meinungs- und Versammlungsfreiheit u.v.m. ganz zu schweigen. Demgegenüber fordern wir seit Jahrzehnten vehement, dass Artikel 146 verwirklicht wird und das die anderen Grundrechte für alle Deutschen gelten. Also sind wir doch weniger „verfassungsfeindlich“ als jene, die das Grundgesetz nicht umsetzen und die Grundrechte missachten. Laßt Euch also von dieser Einstufung nicht irritieren, liebe Wähler! Auch wenn das Urteil quasi somit aussagt, dass wenn wir wieder (wie schon mehrfach in unserer langen Geschichte) Erfolg haben, doch verboten werden können. Ihr könnt uns zu allen kommenden Wahlen beruhigt Eure Stimme geben! Ich zähle auf Euch!
Patrick Wieschke
Fraktionsvorsitzender
Wir sind für Sie da! Mit Ihren Anliegen und Fragen können SIe sich an unser Bürgertelefon unter 03691 / 78 77 975. Wir nehmen uns Ihrer Probleme an und sind für Anregungen offen.
Die NPD-Fraktion im Eisenacher Stadtrat steht Ihnen unter folgender Telefonnummer zur Verfügung:
03691 - 78 77 975
Oder nehmen Sie per ePost Kontakt mit uns auf!
Möchten Sie sich über die Ziele und Forderungen der NPD-Fraktion im Eisenacher Stadtrat informieren, dann laden Sie sich einfach unser Programm zur Stadtratswahl 2009 herunter:
Stadtratswahlprogramm 2009
Stadtratswahlprogramm 2014
Stadtratswahlprogramm 2019
Sicherlich haben Sie schon vom "Wartburgkreisboten", dem patriotischen Mitteilungsblatt für Eisenach und Umgebung, gehört. Auch die NPD-Fraktion Eisenach informiert hier regelmäßig über ihre Arbeit. Schauen Sie doch einfach mal rein:
Der Wartburgkreis Bote
Haben Sie Interesse an der Stadtratsitzung oder einer öffentlichen Ausschusssitzung teilzunehmen? Hier finden Sie die aktuellen Termine aller Stadtrats- und Ausschusssitzungen:
Sitzungskalender Stadtrat
Hier können Sie sich eintragen, wenn Sie fortan aktuelle Meldungen bequem per eMail erhalten möchten.