27.10.2017

NPD beantragt gleiche Hundesteuer für alle Hunde – Keine Rasseliste in Eisenach

Neun sogenannte „gefährliche“ Hunde gibt es derzeit in Eisenach. Für sie gilt ein Steuersatz von 600 Euro im Jahr, während für alle anderen Hunde nur 84 Euro entrichtet werden müssen. Auf Landesebene ist man sich einig, die Rasseliste abzuschaffen. Im Eisenacher Stadtrat hat die NPD nun beantragt, eine gleiche Besteuerung für alle Hunde vorzunehmen. Etwaige Probleme müssen beim Halter angegangen werden.

Die Große Koalition in Thüringen und die CDU-Landtagsfraktion haben sich auf eine Abschaffung der Rasseliste geeinigt. Überzeugt wurden sie durch die Argumente verschiedener Sachverständiger. Die Rasseliste ist ungeeignet, um den Schutz vor potentiell gefährlichen Tieren zu erwirken. Diese Einsicht sollte sich auch in Eisenach durchsetzen. Steuergerechtigkeit, wovon die Oberbürgermeisterin im Zusammenhang mit der Hundebestandsaufnahme oft sprach, wäre dann durch eine gleiche Besteuerung aller Hunde zu erzielen.

Es gibt keine pauschal gefährlichen Hunderassen. Eine Regelung, wonach alle Hunde bestimmter Rassen nicht widerlegbar als gefährlich eingestuft werden und an die für den Hundehalter nachteilige Folgerungen geknüpft werden, verstößt auch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I Grundgesetz. (vgl. VG Mannheim, Az.: 1 S 2214/98).

Probleme entstehen allein beim Halter. Deshalb sollte die neue Satzung auch regeln, dass Halter bestimmter Rassen, so z.B. der bislang als „gefährlich“ geltenden Arten, ihre persönliche Eignung für die Haltung nachweisen müssen und ihnen bei fehlenden Voraussetzungen die Haltung untersagt werden kann.

In Eisenach waren zum 30.6.2017 neun sogenannte „gefährliche“ Hunde registriert. Die Mindereinnahmen würden daher derzeit bei 4.644 Euro jährlich liegen. Diese Mindereinnahmen sind im Haushalt 2019 dementsprechend darzustellen und auch vor dem Hintergrund der durch die Hundebestandsaufnahme erzielten Neuanmeldungen verkraftbar.

Sollte sich der Vorschlag durchsetzen, würde dies ab 2019 gelten.

Den Antrag finden Sie hier.

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