08.12.2017

NPD wirkt: Keine Bebauung im grünen Park im Thälmannviertel!

Der Geschäftsführer der SWG wurde auf der Stadtratssitzung am 28. November endlich in die Schranken gewiesen. Trotz eindeutiger Beschlusslage des Stadtrates hatte dieser mit mutmaßlicher Unterstützung aus CDU-Kreisen eine Bauvoranfrage für eine altersgerechte Bebauung ausgerechnet im einzigen Park des Viertels gestellt. Dort leben viele Tiere und es stehen dutzende Bäume. Eine Bürgerinitiative mit großer Unterstützung der Anwohner formierte sich (Bericht der Bürgerversammlung). Die NPD-Fraktion stand von Anfang an auf ihrer Seite und hat den Protest intensiv unterstützt. Nicht weil die Nationaldemokraten gegen altersgerechtes Wohnen im Viertel wären, sondern weil es andere Standorte gibt, bei denen nicht in diesem Umfang Baum und Tier weichen müssten. In der Stadtratssitzung hat der NPD-Fraktionsvorsitzende Patrick Wieschke neben weiteren Rednern nochmals Argumente dazu vorgebracht. Gisela Rexrodt hatte mit einen Antrag angeregt, einen Bebauungsplan für das Areal zu erstellen und über eine Veränderungssperre langfristig als öffentlichen Park zu erhalten (Antrag Rexrodt). Der Stadtrat entschied sich letztlich auch wegen der massiven Präsenz der Betroffenen auf der heutigen Sitzung dafür, den Geschäftsführer der SWG anzuweisen, seine Bauvoranfrage zurückzuziehen. Widerstand lohnt sich also! Nicht nur bei solchen Fragen.

Gleiche Hundesteuer für alle

Des Weiteren hatte die NPD – Fraktion einen Antrag auf der Tagesordnung. Dieser lautete die Bürgermeisterin zu beauftragen, eine neue Hundesteuersatzung vorzulegen. In dieser neuen Satzung, sollte die Regelung auf einen erhöhten Steuersatz für sogenannte „gefährliche Hunde“ wegfallen. Es gibt keine pauschal gefährlichen Hunderassen. Eine Regelung, wonach alle Hunde bestimmter Rassen nicht widerlegbar als gefährlich eingestuft werden und an die für den Hundehalter nachteilige Folgerungen geknüpft werden, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 I Grundgesetz. (vgl. VG Mannheim, Az.: 1 S 2214/98). Probleme entstehen allein beim Halter. Deshalb sollte die Satzung auch regeln, dass Halter bestimmter Rassen, so z.B. der bislang als „gefährlich“ geltenden Arten, ihre persönliche Eignung für die Haltung nachweisen müssen und ihnen bei fehlenden Voraussetzungen die Haltung untersagt werden kann.

In Eisenach waren zum 30.6.2017 neun sogenannte „gefährliche“ Hunde registriert. Die Mindereinnahmen hätten daher derzeit nur bei 4.644 Euro jährlich gelegen. Ohne auch nur ein einziges Gegenargument vorzubringen, lehnte der Rat den Antrag ab. Wir bleiben aber am Ball.

Den vollständigen Antrag finden sie hier:

Gleiche Hundesteuer für alle Hunde

Unsere vier Anfragen zur Sitzung:

Falschannahmen bei Hundebestandserfassung

Qualitätsbericht Schulessen IV

Situation der Altstandorte und ungenutzter städtischer Immobilien in 2017(noch nicht beantwortet)

Einführung von Strand-Aschenbechern im Eisenacher Schwimmbad & Sponsoring

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