06.10.2020
Der Stadtrat beschloss 2017 auch auf Drängen der NPD-Fraktion ein Wildtierbot in Zirkussen. Oberbürgermeisterin Katja Wolf hielt den Beschluss für rechtswidrig und bekam nun von der Kommunalaufsicht Recht, welche sich auf einige Urteile stützt. Doch es gibt Alternativen zur völligen Aufhebung des eigentlich ethisch gebotenen Verbots. Für diese setzt sich nun die NPD-Fraktion mit einem Änderungsantrag zur Vorlage von Katja Wolf ein.

Denn die Oberbürgermeisterin will den einst gefassten Beschluss in der Sitzung des Stadtrates am 13. Oktober alternativlos aufheben und damit wieder jedem Zirkus mit allen möglichen Tieren einen Zugang ermöglichen. Dabei gibt es Empfehlungen anderer Bundesländer und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, wie Kommunen rechtssicher Beschränkungen erlassen können, welche gerichtlich nicht kassiert werden. Die NPD beantragt auf dieser Grundlage, dass ein Wildtierverbot für kommunale öffentliche Einrichtungen der Stadt nur noch auf solche Tierarten beschränkt wird, von denen (wegen ihrer Größe, wegen ihres Gewichts, ihrer Kraft, ihrer Beißkraft, ihrer Schnelligkeit oder aus anderen ähnlich gewichtigen Gründen) eine Gefahr für Personen in/ und/oder außerhalb der Einrichtung oder für die Einrichtung selbst und die darin befindlichen Sachen ausgehen kann. Das sind Affen, Elefanten, Großbären, Nashörner, Flusspferde und große Raubkatzen.
Solche Regelungen sind zum Beispiel auch nach Ansicht führender Vertreter des Landes Baden-Württemberg rechtskonform. Die ergangenen Urteile, auf welche sich Katja Wolf stützt, hielten lediglich ein pauschales und nur auf den Tierschutz abgestelltes Verbot für rechtswidrig. Doch eine Kommune hat deutlich mehr Möglichkeiten. Auch einige, die Eisenachs Stadtrat leider nicht entscheiden darf, sondern die nur von der Oberbürgermeisterin im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises entschieden werden können. Der am Tierwohl orientierte NPD-Antrag enthält daher auch die Bitte an Katja Wolf, diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen.
Leider kann ein generelles Wildtierverbot nur der Bund entscheiden und die Kommunen können hier nicht eigenständig handeln. Aus diesem Grund hat die NPD diesen Kompromiss eingebracht.
Den Antrag finden Sie hier.
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